Besondere Bedingungen für individuelle Tischlerarbeiten
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten ergänzend für sämtliche individuell vereinbarten Tischlerarbeiten, Einbaumöbel, Maßanfertigungen, Reparaturen sowie Montageleistungen.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Gültigkeit eines Angebots beträgt 30 Kalendertage, sofern nichts anderes angegeben ist.
3. Aufmaß
Das endgültige Aufmaß erfolgt grundsätzlich vor Fertigungsbeginn.
Werden Maße vom Kunden selbst angegeben, trägt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit.
4. Änderungen
Nach Freigabe der Planung können Änderungswünsche zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
Bereits gefertigte Bauteile müssen gegebenenfalls neu hergestellt werden.
5. Montage
Der Kunde stellt sicher, dass die Montagestelle frei zugänglich ist.
Erforderliche Stromanschlüsse sowie eine übliche Beleuchtung müssen vorhanden sein.
6. Bauseitige Voraussetzungen
Für Schäden oder Verzögerungen aufgrund ungeeigneter baulicher Gegebenheiten übernehmen wir keine Haftung, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt die gemeinsame Abnahme der Leistungen.
Offensichtliche Mängel sind möglichst unmittelbar mitzuteilen.
8. Abschlagszahlungen
Bei größeren Projekten können entsprechend dem Baufortschritt angemessene Abschlagszahlungen vereinbart werden.
9. Eigentum
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche gelieferten Materialien und Werkstücke Eigentum der Reformholz Tischlerei.
10. Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reformholz Tischlerei.
